AGB
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
1. Für diese und die Folgegeschäfte mit dem Besteller gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen. Anders lautende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass es sich um Individualabreden handelt. Entgegen stehende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn sie in einem unserer Vertragsbestätigung nachfolgenden Bestätigungsschreiben des Bestellers enthalten sind und wir diesem nicht widersprechen. Unser Schweigen bedeutet Ablehnung. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware durch den Besteller als angenommen, auch bei telefonischer Bestellung. Abweichungen durch Individualabreden bedürfen der Schriftform.
2. Lieferverträge kommen entweder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung nach schriftlicher Bestellung oder durch Lieferung zustande. Alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Neben- und Ergänzungsabreden, auch solche über die Ausführung der Bestellung, bedürfen zur Gültigkeit unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung.
3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An allen Unterlagen behalten wir uns Eigentums - und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 2 Lieferung
1. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
2. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
3. Bei Annahmeverweigerung der Lieferung (auch Nachnahmesendungen) gehen alle Fracht- und Portospesen sowie Nebenkosten zu Lasten des Bestellers.
4. Wir behalten uns vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Wir behalten uns ebenfalls vor, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.
§ 3 Lieferfrist
1. Alle Liefertermine sind unverbindlich. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten, werden Liefertermine von uns nach Möglichkeit eingehalten.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
4. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Brände, Pandemien, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Partnern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen den Bestellern baldmöglichst mitgeteilt.
5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers auch aus anderen Geschäften mit uns voraus.
6. Die Lieferfrist beträgt 3 Monate.
§ 4 Verpackung und Versand
1. Der Versand der Waren (auch etwaiger Rücksendungen) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
2. Die Wahl der Versandart steht in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für billigsten Versand.
3. Wir behalten uns das Recht vor, bei Bedarf den Versand nicht vom Erfüllungsort, sondern von einem anderen Ort unserer Wahl vorzunehmen.
4. Die Verpackung wird von uns nicht gesondert berechnet.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware beim Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel sofort dem Auslieferer bzw. dem Versender zu melden.
§ 5 Preise
1. In den Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe nicht enthalten.
2. Listen- und Katalogpreise sind unverbindlich. Wir berechnen die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig waren.
§ 6 Zahlungen
1. Rechnungen sind spätestens nach 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar, ansonsten gilt die auf der Rechnung genannte Zahlungsfrist.
2. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei an unseren Sitz zu leisten. Das gilt auch und gerade für Zahlungen aus dem Ausland.
3. Zahlung durch Wechsel ist vorbehaltlich ausdrücklich schriftlicher anderweitiger Vereinbarung ausgeschlossen.Wechselzahlungen sind keine Barzahlungen.
4. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
§ 7 Gewährleistung
1. Bezüglich unserer eigenen Erzeugnisse leisten wir für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Liefergegenstände Gewähr und übernehmen für die Dauer von 12 Monaten nach der Lieferung unter Ausschluss des Rechts auf Wandelung oder Minderung folgende Verpflichtungen: Sind die Liefergegenstände mit Fehlern behaftet, werden sie schadhaft oder zeigen sie nicht die nach ihrer Bestimmung oder die nach dem Vertrag zu Grunde gelegten Beschreibung zu erwartenden Eigenschaften und Leistungen, so werden wir den Mangel ohne Berechnung von Kosten unverzüglich - erforderlichenfalls unter Verwendung neuer Ersatzteile - beseitigen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Schäden, die infolge des Mangels an anderen Teilen der Liefergegenstände entstehen sollten. Die mangelhaften Gegenstände und Teile stehen uns zu. Werden zur Mängelbeseitigung Arbeiten erforderlich, die von uns veranlasst werden, so tragen wir die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen.
2. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn
a) der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung, Bedienung oder Pflege bzw. mangelhafte Wartung oder auf gewaltsame Einwirkung zurückzuführen ist,
b) der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Liefergegenstandes, insbesondere einer Verwendung ungeeigneter, insbesondere fremder Ersatzteile beruht und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung oder Verwendung steht. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Die beanstandete Ware ist mit dem Original-Lieferschein oder der Original-Rechnung oder deren Fotokopien an uns einzusenden. Der Besteller muss die Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwa vorhandene Mängel untersuchen und erkennbare Mängel bei Meldung des Rechtsverlustet unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auslieferung, uns schriftlich mitteilen. Verdeckte Mängel müssen spätestens binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung bei uns schriftlich gerügt werden.
§ 8 Haftung
Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zum Beispiel in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Wir haften nicht für Vermögensfolgeschäden.
§ 9 Anwendbares Recht
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 10 Formvereinbarungen
1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Bedingungen sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch dann, wenn die Schriftform bei Änderungen abbedungen werden soll.
2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
§ 11 Sonstiges
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Zustimmung.
2. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden den Vertrag als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.